Rack Three
Garantiebestimmung
ORTLIEB Herstellergarantie für Endkunden – Fünf Jahre
Diese freiwillig gegebene Herstellergarantie ("Garantie") gewährt zusätzliche Rechte und lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer unberührt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist kostenfrei und unabhängig von dieser Garantie möglich.
Garantiegeber ist die ORTLIEB Sportartikel GmbH, Rainstraße 6, 91560 Heilsbronn, Deutschland ("ORTLIEB"), E‑Mail: customerservice@ortlieb.de.
1. Gegenstand und Geltungsbereich der Garantie
ORTLIEB garantiert, dass das Produkt bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie gilt weltweit für ORTLIEB Produkte, die im Fach- oder Online-Handel oder direkt im ORTLIEB Webshop erworben wurden. Sie ist auf den Erstkäufer beschränkt und nicht übertragbar.
2. Dauer der Garantie
Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre ab dem Datum des Erstkaufs im Fach- oder Online-Handel oder direkt bei ORTLIEB durch den Endkunden. Endkunde ist der Kunde, der das ORTLIEB Produkt erstmals im Fach- oder Online-Handel oder direkt im ORTLIEB Webshop zur eigenen Nutzung – nicht zum Wiederverkauf – erworben hat. Maßgeblich ist das Rechnungs- oder Lieferdatum des Erstkaufs. Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch den Kauf- oder Rechnungsbeleg. Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht. Maßgeblich bleibt das Datum der Erstlieferung durch den Fach- oder Online-Handel oder über den ORTLIEB Webshop.
3. Umfang der Garantieleistung
Im Garantiefall leistet ORTLIEB unentgeltlich:
- Reparatur des Produkts durch ORTLIEB oder
- Ersatz des Produkts durch ein gleichwertiges Produkt, wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Weitere Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie nicht erfasst sind insbesondere:
- üblicher Verschleiß und altersbedingte Veränderungen, z. B. die Abnutzung von Oberflächen, Reißverschlüssen oder Schnallen,
- Schäden infolge unsachgemäßen Gebrauchs, Überlastung, Nichtbeachtung von Montage-/Pflegeanleitungen,
- Schäden durch Fremdeingriffe, Umbauten oder die Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile/Zubehörteile,
- Schäden durch unsachgemäßen Transport, Lagerung, Reinigung oder Pflege,
- Scheuerstellen, Löcher und Risse, die durch Eigenverschulden entstanden sind.
Diese Ausschlüsse gelten ausschließlich für diese Garantie. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
5. Geltendmachung der Garantie
Erster Ansprechpartner bei Garantiefällen ist in der Regel der Fach- bzw. Online-Händler, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wurde. Eine Geltendmachung direkt gegenüber ORTLIEB ist jederzeit möglich und nicht von der vorherigen Einschaltung des Händlers abhängig. Zur Geltendmachung der Garantie sind zu übermitteln:
- kurze Fehlerbeschreibung und, wenn möglich, aussagekräftige Fotos,
- Produktbezeichnung (und vorhandene Identifikations-/Serienangaben),
- Kopie des Kaufbelegs (Rechnung/Lieferschein mit Datum der Erstlieferung),
- Ihre Absenderdaten für Rückfragen und Rücksendung.
ORTLIEB bestätigt den Eingang der Unterlagen und informiert über die weitere Abwicklung. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Zugang der vollständigen Unterlagen. Kontakt für Garantieabwicklung: customerservice@ortlieb.de
6. Transport- und Versandkosten
Innerhalb der Europäischen Union trägt ORTLIEB die angemessenen Hin- und Rücksendekosten der Garantieabwicklung. Außerhalb der EU übernimmt ORTLIEB diese Kosten nach vorheriger schriftlicher Freigabe. Bitte vor Versendung Kontakt aufnehmen und die Rücksendeanweisung abwarten. Nicht freigegebene kostenpflichtige Express- oder Sonderleistungen werden nicht erstattet.
7. Anwendbares Recht
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: September 2026
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Mehr Gepäckträger geht nicht! Mit dem ORTLIEB Rack Three kannst du nicht nur in die Arbeit und zum Einkaufen radeln, sondern auch auf große Tour gehen. Das Besondere an diesem Allround-Gepäckträger ist, dass er alle ORTLIEB-Befestigungssysteme vereint: Rack Three ist mit den praktischen Halterungselementen für das Quick-Lock3.1/Quick-Lock3 System ausgestattet. So kannst du alle ORTLIEB Taschen mit diesem System direkt anbringen, ohne weiteren Umbau. Falls du den Rack Three ausschließlich für deine Quick-Lock2.1/2/1-Taschen nutzen möchtest, lassen sich die QL3.1/QL3 Halterungselemente leicht abschrauben, was mehr Platz für die Einhängetaschen schafft. Dank doppelter Reling können alle Fahrradtaschen mit dem QL2.1, QL2 und QL1-System sowohl ganz oben als auch eine Etage tiefer eingehängt werden. Letzteres gibt dir die Möglichkeit, gleichzeitig einen Fahrradkorb oder eine Trunk-Bag oben auf dem Gepäckträger zu befestigen, so dass du deinen Stauraum zusätzlich erweitern kannst. Der Rack Three ist für Reifen bis zu 28 Zoll / 55 mm (2,15 Zoll) geeignet.Die maximale Zuladung beträgt 30 kg.
Zuladung
30 kg
Gewicht
840 g
Artikelnr.
F78103
Material
Aluminium
ORTLIEB Sportartikel GmbH
Rainstraße 6
91560 Heilsbronn
deinservice@ortlieb.com
Häufige Fragen
Wo wird der Rack Three hergestellt?
Wie robust ist der Rack Three?
Was ist der Unterschied vom Rack-Three zum Quick-Rack?
Kann ich den Rack-Three an einem Carbon-Rad montieren?
Kann ich auf dem Rack-Three einen Kindersitz oder Hundekorb befestigen?
Passt der Rack-Three auf alle Rahmengrößen und Reifentypen?
Lässt sich der Rack-Three an vollgefederten Mountainbikes (Fullys) montieren?
Wie einfach lässt sich der Rack-Three abnehmen und wieder anbringen?
Kann der Rack-Three mit dem Thru Axle M6-Connector verwendet werden?
Ist der Rack-Three mit Fahrradanhängern kompatibel?








